Allgemeine Geschäftsbedingungen der edv-beratung anders (Stand: 01.02.2003)
Allen Lieferungen und Leistungen der edv-beratung anders liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind ohne schriftliche Bestätigung der edv-beratung anders rechtsunwirksam.
1.
Angebot und Vertragsabschluß
Angebote der edv-beratung anders sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die edv-beratung anders eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt, die Waren an den Auftraggeber ausliefert oder die gewünschten Dienstleistungen erbracht hat. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Interessen der edv-beratung anders zumutbar sind. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer der edv-beratung anders. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis, nicht als verbindliche Zusage.
2.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, ist die edv-beratung anders an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der edv-beratung anders aufgeführten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
3.
Lieferungen und Lieferverzug
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die edv-beratung anders. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die der edv-beratung anders die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die edv-beratung anders ist im Fall von Ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der edv-beratung anders zu vertreten sind, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüchen herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die edv-beratung anders nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die edv-beratung anders zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Auftraggeber über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der edv-beratung anders verlassen hat. Die edv-beratung anders versichert die Ware auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten. Bei Sendungen an die edv-beratung anders trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der edv-beratung anders, sowie die gesamten Transportkosten.
5.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts Anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die edv-beratung anders zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der edv-beratung anders gegenüber dem Auftraggeber sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der edv-beratung anders andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen. Hält die edv-beratung anders weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen Der edv-beratung anders steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Auftraggeber von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die edv-beratung anders berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Auftraggeber trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die edv-beratung anders ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
6.
Eigentumsvorbehalt
Die edv-beratung anders behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der edv-beratung anders einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitz- und/oder Firmensitzwechsel hat der Auftraggeber der edv-beratung anders unverzüglich anzuzeigen. Die edv-beratung anders ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung anderer in diesem Abschnitt genannten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und im Auftrag der edv-beratung anders. Erfolgt eine Verarbeitung mit der edv-beratung anders nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt die edv-beratung anders an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der edv-beratung anders gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der edv-beratung anders nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
7.
Gewährleistungen
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der edv-beratung anders gelieferten Produkte 24 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist die edv-beratung anders nach eigener Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Auftraggeber ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verfangen Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist. Der Auftraggeber muß der edv-beratung anders etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die edv-beratung anders frei von der Gewährleistungspflicht. Der Auftraggeber ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die edv-beratung anders in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der edv-beratung anders über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der edv-beratung anders nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn technische Originalkennzeichen, Siegel, Serien-Nummern oder ähnliche Kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die auf fehlerhafte Installation, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, unsachgemäßen Eingriff oder Veränderung des Produkts durch den Auftraggebern oder einen nicht durch die edv-beratung anders autorisierten Dritten, auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, Bedienungsfehler und unsachgemäße Verwendung, äußere Einflüsse (Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art) sowie falsche oder fehlerhafte Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind. Sollte der Auftraggeber außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, daß dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma edv-beratung anders in Höhe von € 60,00 oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser edv-beratung anders in Rechnung stellt) als vereinbart. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Auftraggeber die von edv-beratung anders gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüchen auf die edv-beratung anders zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Ist der Auftraggeber Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die edv-beratung anders schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
8.
Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der edv-beratung anders auf den nach der Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Verantwortung für die auf den zu wartenden oder reparierenden Geräten befindlichen Daten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Er hat die Pflicht, vorab geeignete Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz vor Datenverlust zu treffen und entsprechende Datensicherungen auf externe Datenträger durchzuführen. Sollten im Rahmen der Dienstleistungen durch die edv-beratung anders die auf den zu wartenden oder reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die edv-beratung anders übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste. Eine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch von Softwareprodukten entstehen, ist ausgeschlossen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und fahrlässige Handlungen beschränkt.
9.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die edv-beratung anders nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
11.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der edv-beratung anders und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Bonn als Gerichtsstadt für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
12.
Datenschutz
Die edv-beratung anders ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftverbindung erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Auftraggebern mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.